Gastaufnahmevertrag
1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein
Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte
Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus:
a) Verpflichtung des Gastwirtes Ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des
Hotelzimmers zu bezahlen.
3. Eine Stornierung Ihrer Buchung ist bis spätestens 2 Tage vor Ihrer Ankunft im Hotel möglich
(andere Vereinbarungen nach telefonischer Rücksprache möglich). Für jede Buchung, die nicht
mindestens 2 Tage vor Ihrer Ankunft storniert wurde, stellt das Hotel die Kosten für die erste
Übernachtung in Rechnung. Im Falle einer No-Show, wird der Gesamtpreis der Reservierung
berechnet. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß
bei der Übernachtung 20 %,
bei Halbpensionsvereinbarungen 30 %,
bei Vollpensionsvereinbarungen 40 %
des vereinbarten Preises.
5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so
entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten
Einnahmen für diesen Zeitraum.
6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und
dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes,
7. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers,
die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
8. Reservierungen werden bis 19.00 Uhr aufrechterhalten.